Hallo zusammen,
wir haben beim Gesundheitsamt SHA die Ausnahmegenehmigung Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche beantragt.
Voraussetzung hierfür ist ein einheitliches betriebliches Hygienekonzept auf Grundlage des Muster-Hygienekonzepts, welches das Sozialministerium mit dem Hotel-und Gaststättenverband DEHOGA Ba-Wü und Vertretern der Clubszene erarbeitet hat.
Entsprechend des Muster-Hygienekonzepts haben wir uns für
Variante 2: Öffnung des Betriebs ohne Maskenpflicht auf der Tanzfläche
Anforderungen an Lüftungsanlagen
Voraussetzungen:
- Zugang nur für 3G, also Geimpfte, Genesene und Getestete (PCR-Test max. 48h alt)
- Maskenpflicht entfällt auf Antrag beim Tanzen und bei Verzehr
- Kontaktnachverfolgung notwendig. Digital (z.B. Luca-App) wird empfohlen
- Voranmeldung der Gäste wird empfohlen
- Mindestanforderung an die Lüftung nach §17 VersammlungsstättenVO:
Frischluftzufuhr über die Lüftungsanlage von mindestens 40m³/h * Person - Auslastung ist mit bis zu 100% möglich, abhängig von der Lüftung
- Separater Antrag beim Gesundheitsamt notwendig
entschieden. Unsere Lüftungsanlage hat eine Leistung von 3000 m3/h. Wir könnten also 75 Personen während den Konzertveranstaltungen einlassen.
Der Antrag liegt seit Beginn der Woche beim Gesundheitsamt SHA. Wir hoffen, dass wir bald Rückmeldung bekommen, denn
wir haben bereits die ersten Konzerte im Schuppen geplant und wollen euch hierüber informieren
Fr., 17.09.2021 2 weeks before
Fr., 24.09.2021 Souterrain & Backyard Steps
Sa., 16.10.2021 Atlas
Sa., 13.11.2021 Pac Men
Sobald wir grünes Licht vom Gesundheitsamt haben, folgen weitere Infos zu den Bands wie auch zu unserem betrieblichen Hygienekonzept.
Drückt alle die Daumen und dann bis hoffentlich bald im Schuppen 🙂
Euer BRT-Ausschuss